Verbote und Regeln
Verbote in Verbindung mit dem Stadion
Bevor durch den SC Fürstenfeldbruck ein Stadionverbot ausgesprochen wird, hat der Betroffene nach den Richtlinien des DFB laut dem § 6 a I die Gelegenheit, zu dem Vorfall Stellung zu nehmen. Der Verein wird hierzu ein Schreiben verwenden, in welchem er die Absicht zur Erteilung eines Verbotes erklärt.

Diese rechten Symbole, Abzeichen und Codes sind unerwünscht sowie verboten (exemplarische Aufführung - strafbar nach § 86 a StGB):
Blood & Honour
Hierbei handelt es sich um eine Organisation, die vom Sänger I. Stuart mitgegründet wurde. Durch Musik wird versucht, rechtsgelagerte Ideologien den Menschen nahezubringen. Wer das Logo in Deutschland zeigt, macht sich strafbar.
TotenkopfDas einst auf den Uniformen getragene Emblem wird von einschlägigen Organisationen genutzt. Sowohl Totenkopf, als auch Wahlspruch sind verboten.
KeltenkreuzDas Kreuz ist gleichschenklig. Es darf weder verwendet, noch verbreitet werden. Wer es trotzdem tut, kann strafrechtlich belangt werden.
WolfsangelDie Verwendung des ursprünglichen Jagdgerätes ist verboten. Strafbar macht sich, wer das Symbol dennoch nutzt.
Sig-RuneSie war ein Abzeichen, welches im Holocaust auf den Uniformen getragen wurde. Die Verwendung ist untersagt.
Weitere VerboteZu den verbotenen mystischen Symbolen zählen das Eiserne Kreuz, die Schwarze Sonne, Odal-Rune, Todes-/Lebensrune, Triskale sowie das Zahnrad.
Darüber hinaus dürfen Walhall(a), White Power, Hammerskins und Hess nicht in Erscheinung treten. Eine Vielzahl an Kleidermarken, Bands sowie bestimmte Zahlencodes mit rechtem Hintergrund sind ebenfalls verboten und strafbar.